AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Anmeldung zu offenen Angeboten

Offene Angebote sind öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen. Anmeldungen dafür müssen per E-Mail erfolgen. Sie erhalten sofort nach Eingang Ihrer Anmeldung eine schriftliche Bestätigung mit den wichtigsten organisatorischen Informationen und einer Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist.

§2 Angebote für Inhouse-Veranstaltungen, Beratungen und Coaching

Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen

Mit dem Vertragsabschluss leistet der Auftraggeber eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme innerhalb von 7 Werktagen. Coachingleistungen werden vom Auftraggeber komplett im Voraus gezahlt.
Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 7 Werktagen ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist SP Training & Consulting berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt für Zahlungen aus dem Ausland auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer.

§4 Teilnehmerzahl bei offenen Angeboten

Zur effizienten Durchführung von offenen Veranstaltungen und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Die jeweilige Teilnehmerzahl entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsausschreibung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

§5 Stornierung

Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn kann der Vertragspartner kostenfrei stornieren, bis 6 Wochen vor der Leistungserbringung kann der Vertragspartner einmalig einen Ersatztermin benennen, ansonsten berechnen wir 25% der Kosten. Bei Absagen kürzer als 4 Wochen vor Leistungsbeginn fallen 50% der Vertragssumme an. Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet SP Training & Consulting die volle Vertragssumme. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist jederzeit übertragbar.

§6 Änderung des Leistungsumfangs

SP Training & Consulting kann den Inhalt und den Ablauf des Programms sowie den Einsatz der Trainer/innen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Leistung ändern. Dies berechtigt den Vertragspartner weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§7 Leistungsannullierung

SP Training & Consulting behält sich das Recht vor, offene Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechs Teilnehmer) bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen und einen Ersatztermin anzubieten.

Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit des Durchführenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall ist SP Training & Consulting nur zur Erstattung bereits gezahlter Kosten verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wir nicht gehaftet.

§8 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

§9 Urheberrechte

Veranstaltungsbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen u.ä. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt.

§10 Mitwirkungspflicht

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§11 Haftung

Die Durchführung und Vorbereitung unserer Veranstaltungen erfolgt nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

SP Training & Consulting haftet nicht für Schäden, die durch das Fehlen der vom Vertragspartner zugesicherten Eigenschaften entstanden sind sowie für Schäden, die von Teilnehmenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Outdoor-Anteile immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmenden sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln, ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst Verantwortung.
SP Training & Consulting übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben.

Wir behalten uns vor, Teilnehmende, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§12 Sektenpassus

Die Leistungen von SP Training & Consulting beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Wir distanzieren uns entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab.

Unsere Trainer und Assistenten erklären mit der Anerkennung der Geschäftsbedingungen, dass sie nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard arbeiten oder gearbeitet haben, und dass sie diese Methode vollständig ablehnen. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ in unserem Unternehmen, noch veranlassen wir jemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.
Mit Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen, unterhalten wir keine geschäftsmäßigen Beziehungen.

§13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ausschließlich Jena.

§14 Schlussbestimmungen

Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend davon ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.